Breitbandausbau für den Kreis Viersen

Breitbandausbau für den Kreis Viersen

18 Jun 2018

Kreis Viersen - Die Signale aus Berlin verdichten sich, dass der langersehnte nächste Förderaufruf zum Bundesförderprogramm im Sommer erfolgen wird. Der Kreis Viersen ist hierfür bestens vorbereitet. „Der Anschluss an hochleistungsfähige Breitbandnetze ist ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft" sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Auch unsere Bürger erwarten ein leistungsfähiges Internet." Vor diesem Hintergrund hat sich der Landrat mit persönlichen Schreiben auf Bundes- und Landesebene für das Breitbandprojekt eingesetzt.

Der Kreis hat in den letzten Monaten in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen die Grundlagen für eine Teilnahme am Bundesförderprogramm geschaffen. „Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen infolge der langwierigen Koalitionsverhandlungen haben wir mit dem Projektträger ateneKOM abgestimmt, dass bereits wir schon vor einem Förderbescheid mit der Ausschreibung beginnen können“, erläutert der Technische Dezernent Andreas Budde. Dementsprechend wird im Kreishaus derzeit das europaweite Ausschreibungsverfahren für den geplanten Breitbandausbau der unterversorgten Adressen im Kreisgebiet vorbereitet. Mit juristischem Beistand durch die Kanzlei Melz Gercke aus Hannover und technischer Beratung durch die Firma Eifel-Net aus Euskirchen werden nun die komplexen Ausschreibungsunterlagen erstellt. Treten beim Bund weitere Verzögerungen auf, kann der Kreis im Juli trotzdem mit dem Ausschreibungsverfahren beginnen und somit Zeit gewinnen.

„Parallel führen wir derzeit mit Blick auf die zu erwartenden Regularien für den sechsten Förderaufruf vorsorglich eine erneute Markterkundung durch“, sagt Christian Böker, stellvertretender Leiter des für den Breitbandausbau zuständigen Amtes für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen. Das zweigleisige Vorgehen ermöglicht eine sofortige Beantragung der Fördermittel bei zeitnaher Veröffentlichung des nächsten Förderaufrufs. In diesem Fall erfolgt das Ausschreibungsverfahren erst im Anschluss an den Förderantrag.

„Die tatsächliche Vergabe der Ausbauleistungen kann in jedem Fall erst erfolgen, nachdem der Förderaufruf erfolgt und unser Förderantrag bewilligt wurde“, sagt Sebastian Cüsters, Breitbandkoordinator des Kreis Viersens. „Das Förderprojekt des Kreises und die derzeit laufenden eigenwirtschaftlichen Ausbau- und Akquise-Aktivitäten der Telekommunikationsunternehmen werden für einen deutlichen Breitbandausbau in der Region sorgen“, ist sich Böker sicher. Der geförderte und privatwirtschaftliche Ausbau ergänzen sich und konkurrieren nicht miteinander. „Wer heute einen Gigabit-Anschluss erhalten kann, muss nicht auf das Ausbauprogramm des Kreises warten“, sagt Cüsters.

Zur Erinnerung: Ende letzten Jahres hat der Kreis Viersen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit allen neun kreisangehörigen Kommunen abgeschlossen, um den Breitbandausbau der unterversorgten Adressen im Kreisgebiet voranzubringen. Zuvor hatte der Kreis bereits die vom Bund geforderten Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die beiden Verfahren lieferten die erforderlichen Grundlagen für die Ausschreibung und die Abschätzung der Gesamtinvestition von rund 40 Millionen Euro. Finanziert werden soll diese Summe durch das Breitbandförderprogramm des Bundes.

Quelle-Foto: Kreis Viersen

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